Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Aargatec GmbH (kurz Aargatec). In der Regel wird durch Aargatec nach Erhalt der durch den Kunden unterschriebenen Offerte eine Auftragsbestätigung versendet. Selbige wird per Mail versendet. Massgebend für den Auftrag sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Etwaige Differenzen oder Änderungen müssen innerhalb eines Arbeitstages nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Das Ausbleiben einer Mitteilung gilt als Akzeptanz der Angaben auf der Auftragsbestätigung. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Teil der Offerte und Auftragsbestätigung.
2. Preise / Verbindlichkeiten
Sofern nichts anderes angegeben, behalten Offerten ihre Gültigkeit für 1 Monat ab Datum deren Ausstellung. Später zur Ausführung gelangende Aufträge oder weitre Bauetappen müssen, sofern keine andere schriftliche Abmachung besteht, neu gerechnet werden. Die in der Offerte enthaltenen Richtpreise können +/- 10% variieren und basieren auf Annahmen und Erfahrungswerte. Abschliessend abgerechnet wird nach der Inbetriebnahme und Übernahme durch den Kunden.
Die Offerte basiert auf dem Markt verfügbaren Hardware-Preisen und Personalkosten. Falls die Komponenten nicht wie berechnet beschafft werden können, Bsp. die Preise 10% der Offerte übersteigen, wird die Abweichung mit dem Kunden abgesprochen und dessen schriftliches Einverständnis eingeholt.
3. Offerte
Die Offerte wird auf Basis einer Vorortbesichtigung des Gebäudes erstellt. Sollte die Leistungserbringung von Aargatec erschwert werden aus Gründen, die bei der Erstbesichtigung nicht erkennbar waren (bei Photovoltaik beispielsweise: asbesthaltige Materialien, komplexe Dachkonstruktion, spezielle Anforderungen durch die Bauzone, spezielle und neue Netzanforderungen) so ist Aargatec berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden bei Möglichkeit eine neue, revidierte Offerte zuzustellen. Der Kunde kann entscheiden, ob er die revidierte Offerte annehmen oder keinen neuen Vertrag eingehen möchte. Angefallene Arbeiten und Aufwendungen von Aargatec werden bei Abbruch der Arbeit dem Kunden in Rechnung gestellt (Bsp. Die Vorort Besichtigung und das Beratungsgespräche zum Stundensatz CHF 130.- / Stunde).
ei Photovoltaik Beispielsweise: asbesthaltige Materialien, komplexe Dachkonstruktion, spezielle Anforderungen durch die Bauzone, spezielle und neue Netzanforderungen) so ist Aargatec berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden bei Möglichkeit eine neue, revidierte Offerte zuzustellen. Der Kunde kann entscheiden, ob er die revidierte Offerte annehmen oder keinen neuen Vertrag eingehen möchte. Angefallene Arbeiten und Aufwendungen von Aargatec werden bei Abbruch der Arbeit dem Kunden in Rechnung gestellt (Bsp. Die Vorort Besichtigung und das Beratungsgespräche zum Stundensatz CHF 130.- / Stunde).
4. Lieferfristen
Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung noch zu Geltendmachung von allfälligen Ersatzansprüchen. Höhere Gewalt (Feuer, Wasser, Wind, Erdbeben, Pandemie) entbindet Aargatec von allen Verpflichtungen und berechtigt sie, den Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren.
Zahlungsbedingungen
Es gelten folgenden Zahlungsbedingungen: Rechnungen der Aargatec GmbH sind innerhalb von 30 Tagen ab Datum Faktura rein netto ohne Abzüge zu begleichen. Ausgenommen sind schriftlich vereinbarte andere Zahlungsbedingungen für verspätete Zahlungen. Für ausstehende Zahlungen wird mit der 2. Mahnung ein Verzugszins verrechnet. Ohne schriftliche Einwilligung ist der Besteller nicht berechtigt eigene Forderungen mit fälligen Rechnungen der Aargatec zu verrechnen. Garantiefälle berechtigen nicht allfällige Zahlungen aufzuschieben oder Schadenersatzansprüche zu stellen.
50% Vorkasse für Material, Projektinitialisierungs- und Planungsaufwand (Anteil gemäss Bruttopreis in Auftragsbestätigung ohne Rabatt und vor Abzug allfälliger Fördergelder). Bsp. 30 Tage netto nach Auftragserteilung, Schlussrechnung 20 Tage netto nach technischer Inbetriebnahme. Aargatec beginnt mit den Lieferungen und der Montage erst, wenn die Vorkasse durch den Kunden geleistet wurde. Verhindert eine bauseitige Leistung (z.B. Elektroarbeiten, verzögerter Anschluss ans Verteilnetz durch EVU, verzögerter Anschluss 4-Quadrantenzähler) das Einschalten der fertig realisierten Anlage, so wird die Schlussrechnung trotzdem zur Zahlung fällig.
5. Förderbeiträge und errechnete Steuereinsparung
Da der möglich errechnete Steuerabzug stark von den kantonalen und lokalen Gegebenheiten bestimmt wird, haftet Aargatec nicht für deren Erhalt und Umfang. Es ist in der Pflicht des Kunden diese bei den Steuerbehörden geltend zu machen.
Die Einmalvergütung von Pronovo wird mittels deren Berechnungssoftware auf der Pronovo Webseite ermittelt. Es besteht keinen Anspruch auf Vergütung durch Aargatec, im Fall, dass Pronovo die berechnete Einmalvergütung nur teilweise oder aus irgendwelchen Gründen gar nicht gutschreibt. Falls der Kunde die Einmalvergütung von Pronovo an Aargatec abtritt, so erhält der Kunde eine Preisreduktion auf den Verkaufspreis, welcher zusätzlich um den Zeitwert des Geldes reduziert ist.
6. Ertragsausfall
Für einen Ertragsausfall der Stromproduktion kann Aargatec nicht haftbar gemacht werden (Bsp. Schnee auf dem Dach, technische Störung, Defekte an der Hardware). Aargatec weist den Kunden an dieser Stelle darauf hin, dass viele EVU die PV-Strom-Einspeisung erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Meldung und Genehmigung durch das jeweilige EVU vergüten.
7. Masse und Statik
Für fehlerhafte Massskizzen durch Angaben unserer Kunden, welche zu Fehler am Bau oder Falschbestellungen führen könnten, kann Aargatec nicht haftbar gemacht werden.
Falls dem Kunde bekannt ist, dass die Gebäudestatik die zusätzliche Solaranlage auf dem Dach nicht trägt, hat dieser Aargatec darauf hinzuweisen und es ist von einer Installation einer PV-Anlage abzusehen.
8. Transporte
Der Transport ist gegen Beschädigung versichert und wird dem Kunde in Rechnung gestellt.
9. Lieferengpässe und Umweltfaktoren
Für die aktuell weltweit auftretenden Lieferverzögerungen kann Aargatec nicht haftbar gemacht werden. Aargatec ist bestrebt ihr Bestmögliches einzubringen, um Liefer- und Installationstermine einhalten zu können. Weiterhin haftet Aargatec nicht für Installationsverzögerungen durch höhere widrige Umstände.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte sowie montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Aargatec. Diese ist berechtigt einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen.
11. Annullierung
Auftragsannullierungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Aargatec. Kosten, welche bereits entstanden sind, werden dem Besteller in Rechnung gestellt (Bsp. Die Vorort-Besichtigung und das Beratungsgespräche zum Stundensatz CHF 130.- / Stunde).
12. Garantie
Bezüglich der Garantiedauer gelten die diesbezüglichen Gesetze wie sie im schweizerischen Obligationenrecht niedergeschrieben sind. Die Rechnung gilt gleichzeitig auch als Garantieschein.
13. Warenrücknahmen
Aargatec nimmt grundsätzlich keine gelieferten Waren zurück. Ausnahmen sind immer möglich. Allerdings muss mit einem Abschlag von mindestens 30% zur Deckung der bereits erbrachten Leistungen und Unkosten gerechnet werden.
14. Garantieumfang
Die Garantie beinhaltet ausschliesslich die Ersatzlieferung des defekten Gegenstandes. Der Austausch der Installation wird nur von Aargatec übernommen, wenn dieser im dazugehörigen Auftrag auch durch Aargatec übernommen wurde. Für die Garantie der Hardware gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Produzenten. Für die reine Montagearbeiten wird eine Garantie von 5 Jahre übernommen.
15. Haftung
Direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, die Aargatec schuldhaft verursacht hat, sind versichert.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Aargatec und dem Kunde ist 5600 Lenzburg / Schweiz. Es gilt Schweizer Recht.